Der Ambulanzraum muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Größe des Bereiches ist so zu wählen, dass für die vorgegebene Anzahl an Patienten Erste Hilfe geleistet und eine ärztliche Erstversorgung durchgeführt werden kann.
Die lichte Höhe muss im Schnitt mindestens 2,40 m betragen; bei Verwendung von Zelten oder Containern kann die Raumhöhe auf im Schnitt mindestens 2,20 m vermindert werden.
Die Raumtemperatur muss mindestens 21 °C betragen.
Der Raum muss ausreichend beleuchtet (nach Möglichkeit Tageslicht) und belüftet sein.
In der Nähe muss sich eine Toilette befinden.
Er darf durch andere Nutzungen (z. B. Lagerungen) nicht in seiner Benutzbarkeit beeinträchtigt werden.
Der Sanitätsbereich muss so gelegen sein, dass er möglichst von allen Stellen des Veranstaltungsgeländes mit einer (Fahr)Trage leicht erreicht werden kann.
Für die Freihaltung der Zu- und Abgangswege sind Ordner einzuteilen, die auch den Zutritt Unbefugter zum Sanitätsbereich zu unterbinden haben.
Für den Abtransport von Patienten muss die Zu- und Abfahrt mit einem Rettungsfahrzeug oder mindestens einer Fahrtrage möglich sein.
Der Sanitätsbereich ist gut sichtbar zu kennzeichnen – Wegweiser im Veranstaltungsgelände sind vorzusehen.